Zwischennutzungen
Das Juwo mietet Objekte, die in absehbarer Zeit saniert werden und nur befristet, im Sinne einer Zwischennutzung, angeboten werden können.
Mit dieser Lösung fällt das Besetzungsrisiko für den Hausbesitzer weg und gleichzeitig erhält er eine Auszugssicherheit. Des Weiteren bleibt die Liegenschaft belebt und Leerstand kann vermieden werden.
Wie kann Zwischennutzung funktionieren?
In den Videos berichten Patrik Suter (Geschäftsführer Juwo) und die Studentinnen Anna-Sophia Weber und Jasmin Tschumi über die Zwischennutzung in Zürich-Seebach*.
*Diese Zwischennutzung konnte das Juwo zusammen mit der Baugenossenschaft Linth-Escher realisieren, vielen Dank.
Referenzen:
Sackzelg
(Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal GBL)
Am Glattbogen
(ASIG Wohngenossenschaft)
Renggergut
(Stiftung Renggergut)
Letzigraben
(Siedlungsgenossenschaft Eigengrund, SGE)
Siedlung Industrie 2 beim Röntenplatz
(Baugenossenschaft des eidg. Personals Zürich, BEP)
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"Eine solche Auszugsgarantie hat man sonst nie - nur beim Juwo."Christine Locher, private Liegenschaftsbesitzerin