Wer ist mietberechtigt?
Das Juwo vermietet bezahlbaren Wohnraum an junge Erwachsene in Ausbildung, vorausgesetzt die folgenden Juwo-Kriterien werden erfüllt:
- Alter
von 16 bis 28 Jahren
Eine Anmeldung ist möglich bis Alter 28, d.h. bis einen Tag vor dem 29. Geburtstag. - Einkommen
Maximales Bruttojahreseinkommen von 30’000 Franken. - Lebensumstände
In Ausbildung: Studium, Lehre, Praktikum und selbständige Bewältigung des Alltags.
Was für Wohnungs- oder Zimmertypen vermietet das Juwo?
Das Angebot variiert stark: Von 1-Zimmer-Wohnungen mitten in der Stadt Zürich bis zum WG-Zimmer in einem Einfamilienhaus mit Garten am Stadtrand, vermietet das Juwo praktisch alles.
Sind Wohnung oder Zimmer möbliert?
Nein, das Juwo vermietet vorwiegend unmöblierte Wohnungen oder WG-Zimmer.
Wie hoch ist der durchschnittliche Mietzins?
Die durchschnittliche Monatsmiete pro Person beträgt 550 Franken inkl. Nebenkosten. Die Mietpreise variieren nach Standort, Komfort und Wohnungsgrösse.
Wie kann ich eine Wohnung beim Juwo mieten?
Wenn Sie die Juwo-Kriterien erfüllen, registrieren Sie sich auf unserer Homepage. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail Wohnungsangebote, die zu Ihren Angaben passen. Alle Details zur Besichtigung sind im Angebot beschrieben. Eine persönliche Anwesenheit wird zwingend vorausgesetzt.
Individuelle Termine für eine Besichtigung können nicht vereinbart werden. Es darf pro Person nur eine Anmeldung gemacht werden.
Wie kann ich ein WG-Zimmer beim Juwo mieten?
Freie WG-Zimmer werden vorwiegend von der aktuellen WG selber vergeben. Das Juwo vermittelt nur in seltenen Fällen einzelne WG-Zimmer via Warteliste. Hierfür ist in der Anmeldung unter Zielwohnung die Auswahl «in irgend einer WG» anzuwählen.
Die Ausschreibungen für ein freies WG-Zimmer werden direkt von unseren Juwo-Mietenden und meist über www.wgzimmer.ch ausgeschrieben.
Wir sind eine Gruppe von XY Personen und suchen eine Wohnung beim Juwo. Wie müssen wir vorgehen?
Jedes Gruppen-Mitglied muss sich einzeln mit demselben WG-Name via dem Juwo-Portal anmelden. Der WG-Name dient zur Identifikation der Gruppe und muss deshalb einheitlich (identische Schreibweise) sein.
Für die Anmeldung als „neue WG“ ist folgendes zu beachten:
- WG-Initiator*in ist zu bestimmen!
- Diese Person meldet sich an und wählt die Wohnart „neue WG“.
- WG-Initiator*in kann nun die gewünschten WG-Mitglieder einladen.
- Die eingeladenen Personen erhalten eine E-Mail, worin sie aufgefordert werden, ihre Teilnahme an der WG zu bestätigen.
Achtung, diese Mail ist befristet – bitte rasch antworten! - Sobald die WG vollständig ist, startet der Prüfprozess.
D.h. alle WG-Mitglieder müssen ihre Teilnahme an der WG bestätigt haben und jede Anmeldung muss vollständig sein sowie vom Juwo geprüft.
Ich suche eine 1-Zimmer-Wohnung. Was muss ich wissen?
Eine 1-Zimmer-Wohnung darf nur durch eine Person gemietet werden. Die Suche benötigt Geduld, da solche Objekte eher rar sind.
Ich ziehe zu meinen Freunden, die in einer Juwo-Wohnung wohnen. Wie muss ich vorgehen?
Die Vormieterin/der Vormieter ist verpflichtet dem Juwo zwingend eine schriftliche Zimmer-Kündigung per Post einzureichen.
Als Nachmieterin/Nachmieter müssen Sie sich über das Juwo-Portal anmelden. Dabei sind die nötigen Dokumente hinzuzufügen und die Wohnart «bestehende WG» zu wählen.
Wie lange dauert es beim Juwo, eine Wohnung zu finden?
Das Wohnungsangebot beim Juwo basiert auf Angebot und Nachfrage. Es kann also nicht genau gesagt werden, wie lange es bis zur Vermietung einer Wohnung dauert.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Ganz so einfach ist es nicht.
Die Wohnungsvergabe ist abhängig von der Dauer der Anmeldung sowie der Dringlichkeit der Situation – und es müssen zwingend alle Juwo-Kriterien erfüllt sein.
Schlussendlich gehört immer ein bisschen Glück dazu. Mit etwas Geduld sollte aber einer Wohnung beim Juwo nichts im Wege stehen.
Wieso bekomme ich keine Wohnungsangebote mehr?
Prüfen Sie Ihre E-Mailbox regelmässig. Die Wohnungsangebote befinden sich manchmal im Spam-Ordner.
Sind Ihre Dokumente noch aktuell?
Ersetzen Sie ein ungültiges Dokument nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf, dann setzen die Wohnungsangebote aus.
Ist Ihre WG noch vollständig?
Jeder WG-Wechsel muss durch Juwo bearbeitet werden. Währenddessen setzen die Wohnungsangebote aus.
Ich möchte keine Wohnungsangebote mehr erhalten. Wie kann ich diese stoppen?
Die Zustellung der Angebote endet sofort, indem Sie Ihr Profil löschen. Hierzu müssen Sie sich ins Juwo-Portal einloggen und Ihr Profil aufrufen. Am Ende finden Sie den Button „Profil löschen“.
Müssen die Unterlagen für jede Besichtigung neu eingereicht werden?
Nein, die Dokumente sind bei der Anmeldung einmalig hinzuzufügen – jedoch müssen diese immer aktuell sein. Läuft ein Dokument ab, wird Interessent*in 30 Tage vor Ablauf aufgefordert das Dokument zu ersetzen. Tut sie/er dies nicht innerhalb der Frist, setzen die Wohnungsangebote aus.
Ich ziehe aus dem Ausland in die Schweiz und kann daher nicht vorgängig an Besichtigungen teilnehmen. Was kann ich tun?
Wohnungen werden nur an Personen vermietet, welche diese selber besichtigt haben. Für Interessierende aus dem Ausland besteht die Möglichkeit, eine Stellvertretung für die Besichtigung zu organisieren.
Vermehrt werden Besichtigungen per Skype angeboten, an diesen kann natürlich auch aus dem Ausland teilgenommen werden.
Ich beginne erst in xx Monaten mit meiner Ausbildung. Wie muss ich vorgehen?
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Angebote erhalten Sie jedoch erst ab drei Monate vor gewünschtem Miet- bzw. Ausbildungsbeginn. Bei der Anmeldung müssen Sie uns eine Ausbildungsbestätigung vorweisen können.
Welche Kosten kommen im Vermietungsprozess auf mich zu?
Alle Mietenden bezahlen beim Ersteinzug eine einmalige Eintrittsgebühr von 100 Franken. Diese wird beim Auszug nicht zurückerstattet.
Bei einem Vertragsrücktritt der Mieterin/des Mieters vor Mietvertragsunterzeichnung wird eine Pauschale von 200 Franken fällig. Diese dient als Aufwandsentschädigung für die Kosten der Wiedervermietung.
Ist ein Mietzinsdepot zu leisten?
Nein. Anstelle eines Mietzinsdepots wird vom Juwo eine Mitfinanzierungsbestätigung der Eltern oder eine Kostengutsprache der sozialen Dienste verlangt. Auch im Falle einer Selbstfinanzierung ist eine solche Bestätigung einzureichen, siehe Link.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Der Mietvertrag kann unter Einhaltung von drei Monaten zum Voraus auf jedes Monatsende ausser Dezember gekündigt werden.
Die Kündigung hat immer schriftlich (via Postweg) an die Geschäftsstelle zu erfolgen.
Kündigung WG-Zimmer
Einzelne Mietende können aus dem Mietvertrag austreten, wenn sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die ausziehende Person dem Juwo eine Nachmieterin/einen Nachmieter, die/der alle Juwo-Kriterien vollständig erfüllt, mitteilen.
Die Kündigung ist mit dem Kündigungsformular Zimmer einzureichen.
Kündigung ganze Wohnung oder 1-Zimmer-Wohnung
Wenn die gesamte WG auszieht, wird das Juwo die Wohnung ausschreiben und die neue Mieterschaft bestimmen. Es können keine Nachmietenden vorgeschlagen werden.
Die Kündigung ist mit dem Kündigungsformular Wohnung einzureichen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Mietvertrag?
Ein befristeter Mietvertrag kann grundsätzlich nicht frühzeitig gekündigt werden.
Auszug aus WG-Zimmer
Einzelne Mietende können nur frühzeitig aus dem Mietvertrag austreten, wenn sie dem Juwo eine Nachmieterin/einen Nachmieter stellen, die/der die Juwo-Kriterien vollständig erfüllt. Die Mitteilung muss mittels Kündigungsformular Zimmer schriftlich via Postweg erfolgen.
Auszug aus ganzer Wohnung oder 1-Zimmer-Wohnung
Trifft diese Situation ein, muss der Juwo-Kontakt schnellstmöglich informiert werden.
Wann muss ich ausziehen? Zum Beispiel: Meine Ausbildung endet in xx Monaten.
Man darf bis Alter 30 in der Juwo-Wohnung bleiben, d.h. bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag. Die Juwo-Kriterien sind jedoch während des ganzen Mietverhältnisses vollständig zu erfüllen.
Bei Nichterfüllung der Juwo-Kriterien gewährt das Juwo allen Mietenden für die Wohnungssuche eine Frist von drei Monaten. In dieser Frist muss die Kündigung durch die Mieterin/den Mieter erfolgen.
Was versteht man unter Mietkontrolle?
Mindestens einmal jährlich wird anhand der Mietkontrolle die Erfüllung der Juwo-Kriterien geprüft. Die Mietkontrolle wird via E-Mail an die Mietenden verschickt. Bei Missachtung der Meldepflicht oder Nichterfüllung der Juwo-Kriterien, kündigt das Juwo das Mietverhältnis.
Ich wohne bereits beim Juwo und möchte in eine andere Juwo-WG wechseln. Was muss ich wissen?
Wohnungs- und Zimmerwechsel innerhalb vom Juwo sind nicht gestattet.
Darf ich mein Zimmer unter Airbnb oder ähnlichen Seiten (CouchSurfing) anbieten?
Nein, die Juwo-Mieterschaft darf ihr Zimmer resp. ihre Wohnung nicht bei Airbnb oder ähnlichen Seiten anbieten/ausschreiben. Bei Widerhandlung wird der Mieterin/dem Mieter resp. der gesamten Wohngemeinschaft gekündigt.
Darf ich mein Zimmer untervermieten?
Das Juwo erlaubt eine Untervermietung unter Einhaltung folgender Kriterien:
- Der Untermietvertrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Untermiete per E-Mail an den zuständigen Juwo-Kontakt zugestellt werden.
- Auch bei der Untermiete müssen die Juwo-Kriterien vollständig eingehalten werden.
- Die Dauer der Untermiete darf sechs Monate nicht übersteigen, die Untermieterin/der Untermieter muss die Wohnung nach dieser Zeit wieder verlassen.
- Die Wohnung darf nicht komplett untervermietet werden.
- Es darf kein Gewinn erzielt werden.
Der Antrag ist wie folgt zu stellen:
Die Einhaltung der Juwo-Kriterien ist durch die zuziehende Person zu bestätigen mittels Abgabe folgender Dokumente:
- Kopie aktueller Ausbildungsbestätigung:
Legi (Studium), Lehr- oder Praktikumsvertrag - Kopie ID oder Pass
- Mitfinanzierungsbestätigung
- Personen mit Wohnsitz Schweiz:
Kopie der letzten definitiven Steuerrechnung
Es ist zu beachten, dass die Hauptmieterin/der Hauptmieter für das Zimmer sowie die Mietzinszahlung verantwortlich bleibt.
Der Untermietvertrag erreicht erst Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung seitens des Juwo.
Wie ist das Vorgehen bei Mängeln in der Wohnung oder dem Zimmer?
Alle Mängel oder Schäden sind dem Juwo unverzüglich mittels Online-Formular zu melden.
Für selbstverursachte Mängel oder Schäden am Mietobjekt, müssen die Mietenden die Reparaturkosten selber tragen. Das Juwo empfiehlt Ihnen deshalb den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden, die Sie andern zufügen: Personen- oder Sachschäden, Vermögens- oder Mieterschäden.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Wie muss ich vorgehen?
Ein Schlüsselverlust muss dem Juwo immer unverzüglich gemeldet werden. Ihr Juwo-Kontakt informiert Sie dann über das weitere Vorgehen.
Die Wände meiner Wohnung könnten einen neuen Anstrich gebrauchen. Wie muss ich vorgehen?
Jede Veränderung des Mietobjekts erfordert die schriftliche Zustimmung vom Juwo. Dies gilt auch für das Streichen von Wänden. Ihr Juwo-Kontakt steht für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.
Ich möchte meine UPC-Steckdose plombieren. Wie muss ich vorgehen?
Sollte in Ihrem Mietvertrag der Satz «Die Kabelnetzgebühren sind nicht im Mietzins inbegriffen und gehen 100% zu Lasten der Mieterschaft.» unter den «speziellen Bestimmungen» stehen, so sind Sie selber für die Plombierung der Steckdose verantwortlich. Melden Sie sich dazu direkt bei UPC.
Wenn dieser Satz nicht in Ihrem Mietvertrag erwähnt ist, melden Sie sich bei Ihrem Juwo-Kontakt.
Ist das Internet-Abo im Mietzins inbegriffen?
Nein, grundsätzlich ist das Internet-Abo nicht im Mietzins inbegriffen. Es steht der WG frei, bei einem Provider ihrer Wahl ein Abo abzuschliessen.
Darf ich ein Haustier haben?
Hundehaltung ist in allen Juwo-Wohnungen verboten und wird nicht bewilligt. Für alle anderen Arten von Haustieren muss frühzeitig, d.h. vor Anschaffung des Tieres, ein schriftlicher Antrag an Ihren Juwo-Kontakt gestellt werden.
Wer vermittelt bei WG-Konflikten?
Bestehen Konflikte, so sind diese innerhalb der WG selber zu lösen. Suchen Sie das direkte Gespräch, gehen Sie Kompromisse ein.
Können die Probleme nicht selbständig gelöst werden und droht die Situation zu eskalieren, kann die WG sich an ihren Juwo-Kontakt wenden.
Ich erwarte ein Kind. Darf ich weiterhin beim Juwo wohnen bleiben?
Die Wohnungen vom Juwo sind grösstenteils befristet. Deshalb können wir Familien keine langfristige Wohnsituation anbieten.
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Juwo-Kontakt, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Ich bin in einer Notsituation und suche dringend eine Wohnung. Was muss ich wissen?
Wenn Sie die Juwo-Kriterien erfüllen, ist eine Registrierung via unserer Homepage möglich. Dabei ist es von Vorteil, Ihre aktuelle Situation im Bemerkungs-Feld kurz zu erläutern. Natürlich können Sie sich während den Öffnungszeiten auch an unser Sekretariat wenden.
This post is also available in: Englisch
"Eine solche Auszugsgarantie hat man sonst nie - nur beim Juwo."Christine Locher, private Liegenschaftsbesitzerin