Alle/Ausstattung/Gebühren/Internet/Kündigung/Mietbeginn/Mietkriterien/Reinigung/Untermiete/Zimmermiete/
Wer ist mietberechtigt?
Das Juwo vermietet bezahlbaren Wohnraum an junge Erwachsene in Ausbildung, vorausgesetzt die folgenden Juwo-Kriterien werden erfüllt:
- Alter
von 16 bis 28 Jahren
Eine Anmeldung ist möglich bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres, d.h. bis einen Tag vor dem 29. Geburtstag. - Einkommen
Maximales Bruttojahreseinkommen von 30’000 Franken. - Lebensumstände
In Ausbildung: Studium, Lehre, Praktikum und selbständige Bewältigung des Alltags.
Wie viel kostet ein Zimmer?
Der Zimmerpreis pro Person beträgt zwischen 400 bis 715 Franken inkl. Nebenkosten pro Monat.
Die Mietpreise variieren je nach Komfort und Grösse.
Wann ist der Mietbeginn?
Der Mietbeginn ist festgelegt auf 1. Februar oder 1. August.
Sind die Zimmer möbliert?
Ja, Bett mit Matratze, Schrank, Büchergestell, Schreibtisch, Lampe, Stuhl und Abfalleimer sind vorhanden. Die Küchen und Nasszellen sind mit einer Grundausstattung eingerichtet. Die allgemeinen Räume verfügen über einen Esstisch mit Stühlen und ein Sofa.
Darf das Zimmer untervermietet werden?
Eine Untervermietung muss vorab durch das Juwo-Team genehmigt werden.
Darf das Zimmer auf Airbnb oder ähnlichen Seiten (CouchSurfing) angeboten werden?
Nein, die Juwo-Mieterschaft darf ihr Zimmer nicht auf Airbnb oder ähnlichen Seiten anbieten/ausschreiben. Bei Widerhandlung wird der involvierten Mietenden gekündigt.
Kann ich aus einem unbefristeten Mietvertrag austreten?
Einzelne Mietende können aus dem Mietvertrag per 31. Januar oder 31. Juli austreten, vorausgesetzt sie halten die Kündigungsfrist von drei Monaten ein. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die ausziehende Mieterschaft dem Juwo eine Person für die Nachmiete mitteilen, wobei alle Juwo-Kriterien vollständig erfüllt sein müssen.
Die Kündigung ist mit dem Kündigungsformular Campus Zug-Rotkreuz einzureichen und muss immer schriftlich via Postweg an die Geschäftsstelle erfolgen.
Kann ich aus einem befristeten Mietvertrag austreten?
Einzelne Mietende können frühzeitig aus dem Mietvertrag austreten, wenn sie dem Juwo eine Person für die Nachmiete mitteilen, wobei die Juwo-Kriterien vollständig erfüllt sein müssen.
Die Kündigung ist mit dem Kündigungsformular Campus Zug-Rotkreuz einzureichen und muss immer schriftlich via Postweg an die Geschäftsstelle erfolgen.
Welche Zahlungen sind vor Einzug zu leisten?
Das Depot von CHF 1’000 plus den ersten Monatsmietzins oder Semestermietzins sind zu zahlen. Falls eine BasicBox gewünscht wird, muss diese ebenfalls im Voraus bezahlt werden.
Wie ist die Miete zu bezahlen?
Die Miete ist pro Monat oder Semester, jeweils auf den 1. eines jeden Monats oder vor Semesterbeginn zu begleichen.
Fallen neben der Miete weitere Gebühren an?
Ja, es fallen noch Gebühren an. So bezahlen alle Mietenden eine Ein- und Austrittsgebühr von je 100 Franken. Diese Gebühren werden bei Auszug vom Depot in Abzug gebracht.
Bei einem Vertragsrücktritt der Mietenden vor Einzug wird eine Pauschale von 150 Franken fällig. Diese dient als Aufwandsentschädigung.
Zusätzlich zu den Ein- und Austrittsgebühren fallen noch monatliche Kosten von 3 Franken für die Entsorgung des restlichen Haushaltabfalles an. (Glas, PET, Büchsen, Papier und Karton müssen an den öffentlichen Sammelstellen entsorgt werden.)
Ist Internet vorhanden?
Ja, die Zimmer und die öffentlichen Räume verfügen über Internet. Die Benutzerdaten erhalten Sie mit dem Mietvertrag.
Wie funktioniert die Reinigung?
Die 10-Zimmer-Wohnungen werden wöchentlich gereinigt. Die anderen Wohnungen sowie alle Zimmer werden durch die WG selber gereinigt.
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